Tarifvertrag
vom 5. Mrz 1999*)
zur nderung der Zuwendungstarifvertrge
Zwischen
der Bundesrepublik Deutschland,
vertreten durch das Bundesministerium des Innern,
der Tarifgemeinschaft deutscher Lnder,
vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes,
der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbnde,
vertreten durch den Vorstand,
einerseits
und der Gewerkschaft ffentliche Dienste, Transport und Verkehr - Hauptvorstand -,
diese zugleich handelnd fr die
- Gewerkschaft der Polizei,
Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt,
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft,
der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft - Bundesvorstand -,
diese zugleich handelnd fr den Marburger Bund,
andererseits
wird folgendes vereinbart:
') auerdem abgeschlossen mit der Gemeinschaft von Gewerkschaften und Verbnden des ffentlichen Dienstes, vertreten durch den Vorstand.
1
nderung der Zuwendungstarifvertrge
Die Protokollnotiz bzw. Protokollerklrung Nr. 1 zu 2 des Tarifvertrages ber eine Zuwendung fr
1. Angestellte vom 12. Oktober 1973,
2. Arbeiter des Bundes und der Lnder vom 12. Oktober 1973e
3. Arbeiter vom 12. Oktober 1973 (VKA),
4. Auszubildende vom 12. Oktober 1973 (Bund/TdL),
5. Auszubildende vom 12. Oktober 1973 (VKA),
6. Praktikantinnen (Praktikanten) vom 12. Oktober 1973,
7. Schlerinnen/Schler, die nach Magabe des
Krankenpflegegesetzes oder des Hebammengesetzes
ausgebildet werden, vom 21. April 1986,
8. rzte/rztinnen im Praktikum vom 10. April 1987,
alle zuletzt gendert durch den Tarifvertrag vom 5. Mai 1998 zur nderung der Zuwendungstarifvertrge, wird wie folgt gendert:
a) In Unterabsatz 1 werden die Worte "und am 2. April 1998"
durch die Worte ", am 2. April 1998 und am 27. Februar 1999" und
aa) in den unter Nrn. 1, 2, 3, 6, 7 und 8 bezeichneten
Tarifvertrgen die Zahl "92,39" durch die Zahl "89,62",
bb) in den unter Nrn. 4 und 5 bezeichneten Tarifvertrgen
die Zahl "93,60" durch die Zahl "90,7844
ersetzt.
b) In Unterabsatz 2 wird das Datum "1. Januar 1999"
durch das Datum "1. April 2000" ersetzt.
2
Inkrafttreten
Dieser Tarifvertrag tritt
a) hinsichtlich der in 1 Nrn. 4 bis 8 bezeichneten Tarifvertrge
mit Wirkung vom 1. Januar 1999,
b) hinsichtlich der in 1 Nrn. 1 bis 3 bezeichneten Tarifvertrge am
1. April 1999 in Kraft.
Bonn, 5. Mrz 1999
gez. Unterschriften