Tarifvertrag zum Wiederinkrafttreten
von Bezgevorschriften im Tarifgebiet Ost
vom 5. Mrz 1999
Zwischen
der Bundesrepublik Deutschland,
vertreten durch das Bundesministerium des Innern,
der Tarifgemeinschaft deutscher Lnder,
vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes,
der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbnde,
vertreten durch den Vorstand,
einerseits
und
....
....
andererseits
wird folgendes vereinbart:
1
Wiederinkrafttreten von Bezgevorschriften
Die nachstehend aufgefhrten Vorschriften der Tarifvertrge vom 5. Mai 1998 fr die Angestellten, Arbeiter und Auszubildenden im Tarifgebiet Ost werden wieder in Kraft gesetzt:
1. 2 Abs. 2 bis 5, 3 Abs. 1 und 4 des Vergtungstarifvertrages
Nr. 5 zum BAT-O fr den Bereich des Bundes und fr den
Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Lnder,
2. 2 Abs. 2 bis 5, 3 Abs. 1 und 4 des Vergtungstarifvertrages
Nr. 5 zum BAT-O fr den Bereich der Vereinigung der
kommunalen Arbeitgeberverbnde (VKA),
3. 1 Abs. 2 und 3 und 2 Abs. 1 des Monatslohntarifvertrages
Nr. 5 zum MTArb-0,
4. 2 Abs. 2 des Monatslohntarifvertrages Nr. 5 zum BMT-G-0,
5. 1 Abs. 2 und 3 des Ausbildungsvergtungstarifvertrages
Nr. 5 fr Auszubildende (Ost),
6. 1 Abs. 2 des Ausbildungsvergtungstarifvertrages Nr. 5 fr
Schlerinnen/ Schler, die nach Magabe des Krankenpflege-
gesetzes oder des Hebammengesetzes ausgebildet werden (Ost),
7. 1 Abs. 2 und Abs. 4 Unterabs. 2 des Entgelttarifvertrages Nr. 5
fr rzte/ rztinnen im Praktikum (Ost).
2
Inkrafttreten
Dieser Tarifvertrag tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1999 in Kraft.
Bonn, 5. Mrz 1999
Fr die
Bundesrepublik Deutschland:
Das Bundesministerium des Innern
Im Auftrag
Fr die
Tarifgemeinschaft deutscher Lnder:
Der Vorsitzende des Vorstandes
Fr die
Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbnde:
Der Vorstand