Tarifvertrag zum Wiederinkrafttreten

von Bezgevorschriften im Tarifgebiet Ost

vom 5. Mrz 1999

 

 

Zwischen

 

der Bundesrepublik Deutschland,

vertreten durch das Bundesministerium des Innern,

der Tarifgemeinschaft deutscher Lnder,

vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes,

der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbnde,

vertreten durch den Vorstand,

 

einerseits

 

und

....

....

andererseits

 

wird folgendes vereinbart:

 

1

Wiederinkrafttreten von Bezgevorschriften

 

 Die nachstehend aufgefhrten Vorschriften der Tarifvertrge vom 5. Mai 1998 fr die Angestellten, Arbeiter und Auszubildenden im Tarifgebiet Ost werden wieder in Kraft gesetzt:

 

1. 2 Abs. 2 bis 5, 3 Abs. 1 und 4 des Vergtungstarifvertrages

Nr. 5 zum BAT-O fr den Bereich des Bundes und fr den

Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Lnder,

 

2. 2 Abs. 2 bis 5, 3 Abs. 1 und 4 des Vergtungstarifvertrages

Nr. 5 zum BAT-O fr den Bereich der Vereinigung der

kommunalen Arbeitgeberverbnde (VKA),

 

3. 1 Abs. 2 und 3 und 2 Abs. 1 des Monatslohntarifvertrages

Nr. 5 zum MTArb-0,

 

4. 2 Abs. 2 des Monatslohntarifvertrages Nr. 5 zum BMT-G-0,

 

5. 1 Abs. 2 und 3 des Ausbildungsvergtungstarifvertrages

Nr. 5 fr Auszubildende (Ost),

 

6. 1 Abs. 2 des Ausbildungsvergtungstarifvertrages Nr. 5 fr

Schlerinnen/ Schler, die nach Magabe des Krankenpflege-

gesetzes oder des Hebammengesetzes ausgebildet werden (Ost),

 

7. 1 Abs. 2 und Abs. 4 Unterabs. 2 des Entgelttarifvertrages Nr. 5

fr rzte/ rztinnen im Praktikum (Ost).

 

 

2

Inkrafttreten

 

Dieser Tarifvertrag tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1999 in Kraft.

 

Bonn, 5. Mrz 1999

 

Fr die

Bundesrepublik Deutschland:

Das Bundesministerium des Innern

Im Auftrag

 

 

 

Fr die

Tarifgemeinschaft deutscher Lnder:

Der Vorsitzende des Vorstandes

 

 

 

Fr die

Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbnde:

Der Vorstand

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