Tarifgemeinschaft deutscher Lnder
Schreiben vom 31.3.2003 - Ost -

 

 

F. Ausnahmen vom Geltungsbereich

 

Der Vergtungstarifvertrag Nr. 7 zum BAT-O, der Monatslohntarifvertrag Nr. 7 zum
MTArb-O und die Ausbildungsvergtungstarifvertrge fr Auszubildende und fr Schlerinnen/Schler, die nach Magabe des Krankenpflegegesetzes oder des Hebammengesetzes ausgebildet werden, sowie der Entgelttarifvertrag fr rzte/rztinnen im Praktikum und der nderungstarifvertrag zum Tarifvertrag ber die Regelung der Arbeitsbedingungen der Praktikantinnen/Praktikanten enthalten jeweils eine Regelung, nach der die Beschftigten, die sptestens mit Ablauf des 9. Januar 2003 aus ihrem Verschulden oder auf eigenen Wunsch aus dem Arbeits-, Ausbildungs- oder Praktikantenverhltnis ausgeschieden sind, nicht unter den Anwendungsbereich dieser Tarifvertrge fallen und damit von der Bezgeanhebung ausgeschlossen bleiben.

 

Personen, deren Arbeits-, Ausbildungs- oder Praktikantenverhltnis zwar nicht aus ihrem Verschulden, aber auf eigenen Wunsch in der Zeit vom 1. bis einschlielich 9. Januar 2003 geendet hat und die im unmittelbaren Anschluss wieder in den ffentlichen Dienst eingetreten sind, steht eine Nachzahlung allerdings auf Antrag zu.

 

Fr den Anspruch auf die Einmalzahlung 2003 siehe allerdings Abschnitt B dieses Rundschreibens.

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