Tarifgemeinschaft deutscher Lnder
Schreiben vom 31.3.2003 - Ost -

 

 

G. Sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Nachzahlungen

 

Nachzahlungen aufgrund rckwirkend in Kraft tretender Tarifvertrge stellen kein "einmalig gezahltes Arbeitsentgelt" im Sinne des 23 a SGB IV dar. Sie mssen auf die Lohnabrechnungszeitrume verteilt werden, fr die sie bestimmt sind. Die Spitzenverbnde der Sozialversicherungstrger haben allerdings zugelassen, dass solche Nachzahlungen aus Vereinfachungsgrnden wie einmalig gezahltes Arbeitsentgelt behandelt werden, jedoch mit der Magabe, dass die anteiligen Jahresbeitragsbemessungsgrenzen des Nachzahlungszeitraums zugrundezulegen sind (vgl. das Gemeinsame Rundschreiben der Spitzenverbnde der Krankenkassen, des Verbandes Deutscher Rentenversicherungstrger und der Bundesanstalt fr Arbeit vom 18. November 1983 sowie DOK 1984 S. 123/124 und BB 1984 S. 794/795).

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