Tarifgemeinschaft deutscher Lnder
Schreiben vom 31.3.2003 - Ost -

 

 

H.Einfhrung eines Arbeitnehmerbeitrags zur Zusatzversorgung

im Tarifgebiet Ost zum 1. Januar 2003

 

Durch den nderungstarifvertrag Nr. 1 zum ATV wurde ein 37 a in den ATV eingefgt, der bestimmt, dass die Pflichtversicherten, fr die der Umlagesatz des Abrechnungsverbandes Ost der VBL magebend ist, einen Arbeitnehmerbeitrag zur Pflichtversicherung ab 1. Januar 2003 in Hhe 0,2 v.H. und ab 1. Januar 2004 in Hhe von 0,5 v.H. des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts entrichten mssen. Bei jeder weiteren Bemessungssatzanhebung nach dem 1. Januar 2004 erhht sich der Arbeitnehmerbeitrag um 0,2 Prozentpunkte fr jeden Prozentpunkt der Beitragssatzanpassung. Im Zeitpunkt des Erreichens eines Bemessungssatzes von 97 v.H. steigt der Arbeitnehmerbeitrag auf 2,0 v.H.

 

Der Arbeitnehmerbeitrag ist vom versteuerten und verbeitragten Einkommen des Arbeitnehmers einzubehalten.

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