Tarifgemeinschaft deutscher Lnder
Schreiben vom 31.3.2003 - Ost -

 

 

I. Angestellte

 

1. Ortszuschlag

 

1.1 Die Ortszuschlge ergeben sich aus den Anlagen 5 a, 5 b, 5 c und 5 d zu dem Vergtungstarifvertrag Nr. 7 zum BAT-O.

 

1.2 Die bisherigen Erhhungsbetrge von 23,00 , 18,41 , 13,81 und 4,60 , um die sich fr Angestellte mit Vergtung nach den VergGrn. X bis VIII sowie Kr. I und Kr. II der Ortszuschlag fr das erste und jedes weitere Kind erhht hat, steigen wegen der Bemessungssatzanhebungen am 1. Januar 2003 auf 23,26 ,
18,61 , 13,96 und 4,65 und nochmals am 1. Januar 2004 auf 23,64 ,
18,92 , 14,19 und 4,73 .

 

Die Besitzstandsregelung des 5 Abs. 2 Unterabs. 3 des Vergtungstarifvertrages Nr. 7 zum BAT-O greift ein, wenn der Erhhungsbetrag geringer wird oder wegfllt, weil der Angestellte Vergtung aus einer hheren Vergtungsgruppe erhlt und sich die Bezge insgesamt verringern.

 

Zu den Anspruchsvoraussetzungen fr den Erhhungsbetrag und zur Besitzstandsregelung wird verwiesen auf Abschnitt B Unterabschn. I Nr. 2 Buchst. d des Schreibens der Geschftsstelle vom 12. Mai 1993 - 2-06 / 850/93 - Ob/2 -.

 

2. Auswirkungen der Erhhung der Vergtungen und des Bemessungssatzes auf den BAT-O

 

2.1 Die Betrge der Baustellenzulage ( 33 Abs. 2 BAT-O), der Wechselschichtzulage und der Schichtzulagen ( 33 a Abs. 1 und 2 Unterabs. 2 BAT-O) sowie die Zeitzuschlge fr Nachtarbeit und fr Arbeit an Samstagen ( 35 Abs. 1 Satz 2 Buchst. e und f BAT-O) erhhen sich ab 1. Januar 2003 und nochmals ab 1. Januar 2004. Insoweit wird auf die jeweilige Vorschrift des BAT-O verwiesen.

 

2.2 Zwischen den Tarifvertragsparteien besteht Einvernehmen, dass der nach 47 Abs. 2 Unterabs. 5 BAT-O magebende Erhhungssatz fr den Aufschlag

 

- am 1. Januar 2003 (nur fr die

VergGrn. X bis IV a sowie Kr. I bis Kr. XI) 2,83 v.H. (80 v.H. von 3,538),

- am 1. Januar 2004 (fr alle Angestellten) 2,13 v.H. (80 v.H. von 2,664),

- am 1. Mai 2004 (fr alle Angestellten) 0,80 v.H. (80 v.H. von 1,00)

 

betrgt. Nur fr die Angestellten der VergGrn. III bis I

sowie Kr. XII und Kr. XIII betrgt der Erhhungssatz

 

- am 1. Januar 2003 0,89 v.H. (80 v.H. von 1,111),

- am 1. April 2003 1,92 v.H. (80 v.H. von 2,40).

 

Wegen der Herleitung der Erhhungsstze im Jahr 2003 verweise ich auf Abschnitt E Ziff. IV des Schreibens der Geschftsstelle vom 17. Januar 2003
- 2-06 / 62/03 - B/2 -.

 

Der jeweilige Erhhungssatz ist in allen Fllen anzuwenden, in denen der Aufschlag nach 47 Abs. 2 Unterabs. 2 BAT-O berechnet ist.

 

In den Fllen des 47 Abs. 2 Unterabs. 3 und 4 BAT-O ist die Erhhung nur vorzunehmen, wenn der Berechnungszeitraum vor dem jeweiligen Stichtag
(1. Januar 2003, 1. April 2003 usw.) geendet hat bzw. endet. Hat er nach dem 31. Dezember 2002, 31. Mrz 2003 usw. geendet, greift die Dynamisierungsregelung nicht ein und zwar auch nicht fr den Teil des Aufschlags, der auf Bezgebestandteilen beruht, die vor dem Stichtag zugestanden haben.

 

Der erhhte Aufschlag steht fr Urlaubstage nach dem jeweiligen Stichtag zu.

 

Beispiel:

Bei einem Angestellten der VergGr. II a, der im ganzen Jahr 2002 beschftigt war, errechnet sich auf der Grundlage des 47 Abs. 2 Unterabs. 2 und der Protokollnotiz Nr. 2 hierzu am 1. Januar 2003 aus den in Betracht kommenden Entgeltbestandteilen des Jahres 2002 ein Aufschlag von 3,00 .

 

Der Aufschlag von 3,00 wird ab 1. Januar 2003 um 0,89 v.H. auf 3,03 und ab 1. April 2003 um weitere 1,92 v.H. auf 3,09 erhht.

 

2.3 Der Einsatzzuschlag fr rzte nach Nr. 3 Abs. 2 Unterabs. 2 SR 2 c BAT-O betrgt

 

- in der Zeit vom 1. Januar 2003 bis 31. Mrz 2003  13,43

- in der Zeit vom 1. April 2003 bis 31. Dezember 2003  13,75

- in der Zeit vom 1. Januar 2004 bis 30. April 2004  14,12

- vom 1. Mai 2004 an  14,25 .

 

2.4 Fr die in 2 Nr. 4 des nderungstarifvertrages Nr. 1 zum BAT-O genannten, in der Vergtungsordnung in festen Betrgen ausgebrachten Zulagen ist ab
1. Januar 2003 der Bemessungssatz von 91,0 v.H. und ab 1. Januar 2004 der Bemessungssatz von 92,5 v.H. magebend.

 

3. Auswirkungen der Erhhung der Vergtungen und des Bemessungssatzes auf den TV Zulagen Ang-O

 

3.1 Fr die entsprechende Anwendung des Tarifvertrages ber Zulagen an Angestellte vom 17. Mai 1982 (West) gilt Folgendes:

 

a) Allgemeine Zulage ( 2)

 

Die Betrge der allgemeinen Zulage nach 2 des Tarifvertrages ber Zulagen an Angestellte (West) vom 17. Mai 1982 in Verbindung mit 1 Abs. 1 Nr. 2 TV Zulagen Ang-O vom 8. Mai 1991 erhhen sich aufgrund der Anhebung der Bezge und/oder der Anhebung des Bemessungssatzes ab 1. Januar 2003, ab 1. April 2003 (nur Angestellte der VergGrn. III bis I sowie Kr. XII und Kr. XIII), ab 1. Januar 2004 und ab 1. Mai 2004 wie folgt:

 

 

Bisheriger
Betrag
Neuer Betrag

 

vom 1.1.2003

bis 31.3.2003

(nur VergGrn. III bis I bzw. Kr. XII und Kr. XIII)

vom 1.1.2003

bzw. 1.4.2003

bis 31.12.2003

vom 1.1.2004

bis 30.4.2004

vom 1.5.2004

an

78,38

92,57

98,75

37,03

-

-

99,85

37,44

81,15

95,85

102,24

38,34

83,31

98,40

104,96

39,36

84,15

99,38

106,01

39,76

 

Die Anrechnungsbetrge nach 8 Abs. 1 Unterabs. 1 des Tarifvertrages ber Zulagen an Angestellte vom 17. Mai 1982 in Verbindung mit 1 Abs. 1 Nr. 2 TV Zulagen Ang-O erhhen sich wie folgt:

 

 

Bisheriger
Betrag
Neuer Betrag

 

vom 1.1.2003

bis 31.3.2003

(nur VergGrn. III bis I)

vom 1.1.2003

bzw. 1.4.2003

bis 31.12.2003

vom 1.1.2004

bis 30.4.2004

vom 1.5.2004

an

41,36

61,71

-

62,40

42,82

63,90

43,96

65,60

44,40

66,26

 

 

b) Technikerzulage ( 3), Programmiererzulage ( 4), Auendienstzulage in der Steuerverwaltung ( 5), Justizvollzugszulage ( 6), Prferzulage ( 6 a), Meisterzulage ( 6 b)

 

Die vorgenannten Zulagen erhhen sich aufgrund der Anhebung des Bemessungssatzes zum 1. Januar 2003 und 1. Januar 2004 wie folgt:

 

 

 

Bisheriger
Betrag
Neuer Betrag

 

vom 1.1.2003

bis 31.12.2003

vom 1.1.2004

an

Technikerzulage

20,71

20,94

21,28

Programmiererzulage

20,71

20,94

21,28

Auendienstzulage

i. d. Steuerverwaltung

15,35

34,52

15,52

34,90

15,77

35,47

Justizvollzugszulage

85,98

86,93

88,37

Prferzulage

9,21

9,31

9,46

Meisterzulage

34,52

34,90

35,47

 

3.2 Bei der Zahlung der Sicherheitszulage nach dem Tarifvertrag ber Zulagen an Angestellte bei den Sicherheitsdiensten der Lnder vom 9. Februar 1978 in Verbindung mit 1 Abs. 1 Nr. 6 TV Zulagen Ang-O vom 8. Mai 1991 ist zu beachten, dass diese Zulage den Angestellten "in der gleichen Hhe" wie den entsprechenden Beamten des Arbeitgebers gezahlt wird, so dass hier eine Bemessungssatzanhebung im Besoldungsbereich abgewartet werden muss. Dasselbe gilt fr die Feuerwehrzulage nach Nr. 2 Abs. 2 SR 2 x BAT-O sowie fr die Zulage nach dem Tarifvertrag ber Zulagen an Arbeiter bei Justizvollzugseinrichtungen und Psychiatrischen Krankenanstalten der Lnder (Ost) vom 8. Mai 1991.

 

4. Berechnung der zustzlichen Umlage zur VBL nach 39 ATV

 

Der Grenzbetrag fr die Berechnung der zustzlichen Umlage zur VBL nach 39 ATV betrgt im Geltungsbereich des BAT-O in den Fllen des

 

 

vom 1.1.2003

bis 31.3.2003

vom 1.4.2003

bis 31.12.2003

vom 1.1.2004

bis 30.4.2004

vom 1.5.2004 an

39 Abs. 1 ATV

39 Abs. 2 ATV

4.916,17

4.965,88

5.034,16

5.085,07

5.168,30

5.220,56

5.219,99

5.272,77

 

Im Zahlungsmonat der Zuwendung ist die Zuwendung mit dem Bemessungssatz von 62,84 v.H. bzw. 61,60 v.H. (siehe Abschnitt D) hinzuzurechnen; somit betrgt der Grenzbetrag in den Fllen des

 

 

im November 2003

im November 2004

39 Abs. 1 ATV

39 Abs. 2 ATV

8.197,63

8.280,53

8.435,50

8.520,80 .

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