TV-Theaterbetriebszulage Ang-O - (VKA)

vom 25 Juni 1991

 


wird gem Nr. 6 Abs. 2 Unterabs. 2 SR 2k BAT-O folgendes vereinbart:

 


1 - Geltungsbereich

 

Dieser Tarifvertrag gilt fr die unter die SR 2k BAT-O fallenden Angestellten im Bereich der kommunalen Arbeitgeberverbnde in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thringen.

 


2 - Anspruchsvoraussetzungen

 

(1) Die Theaterbetriebszulage erhalten

 

a) Angestellte der Beleuchtungs-, Bhnen- und Tontechnik, des Ausstattungs- und Kostmwesens, der Maskenbildnerei und Orchesterwarte im stndigen Proben- und Vorstellungsdienst

 

b) Angestellte in der Maler-, Schlosser-, Kascheur-, Schreiner- oder Schneiderwerksttte, wenn sie regelmig zum Proben- und Vorstellungsdienst eingesetzt werden.

 

c) Verwaltungsangestellte (einschlielich des Eintrittskartenverkaufs, im Hausverwaltungs-, Heizungs- und Telefondienst), wenn sie regelmig Sonn- und Feiertagsdienst leisten mssen und blicherweise eine unregelmige tgliche Arbeitszeit haben.

 

(2) Vertritt ein Angestellter, der die Anspruchsvoraussetzungen des Absatzes 1 nicht erfllt, einen Angestellten, der diese Voraussetzungen erfllt, erhlt er, wenn die Vertretung lnger als einen Monat gedauert hat, nach Ablauf dieser Frist die Theaterbetriebszulage vom ersten Tag der Vertretung an fr die Dauer der Vertretung. Fr die Berechnung der Zulage gilt 36 Abs. 2 BAT-O.

 

(3) Wird einem Angestellten, der die Anspruchsvoraussetzungen des Absatzes 1 nicht erfllt, eine berwiegend auszubende Ttigkeit vorbergehend bertregen, fr die einem Angestellten mit gleicher Ttigkeit die Theaterbetriebszulage zusteht, gilt Absatz 2 entsprechend.

 

(4) Bei dem unter Absatz 1 fallenden Angestellten entfllt der Anspruch auf die Theaterbetriebszulage mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die den Anspruch begrndende Ttigkeit endet.

 


3 - Hhe der Theaterbetriebszulage

 

(1) Der Angestellte, der unter 2 Abs. 1 Buchst. a oder b fllt, erhlt eine Theaterbetriebszulage in Hhe von 8 v.H. des jeweiligen Monatstabellenlohnes der Lohngruppe 4 Stufe 1.

 

Neben der Zulage nach Unterabsatz 1 erhlt der Angestellte - Abweichend von Nr. 6 Abs. 3 Unterabs. 1 Buchst. b SR 2k BAT-O - Zeitzuschlge nach 35 BAT-O.

 

(2) Der Angestellte, der unter 2 Abs. 1 Buchst. c fllt, erhlt 50 v.H. der Theaterbetriebszulage nach Absatz 1 Unterabs. 1.

 

Hhe der Betrge


4 - Inkrafttreten, Laufzeit

 

(1) Dieser Tarifvertrag tritt am 1. Juli 1991 in Kraft.

 

(2) Eine Kndigung des BAT-O gilt zugleich als Kndigung dieses Tarifvertrages. Unabhngig hiervon kann er mit einer Frist von einem Monat zum Schlu eines Kalendervierteljahres schriftlich gekndigt werden.

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