3 TV verm.wirks.Leist. an rzte i.P.

Entstehung und Flligkeit des Anspruchs

 


(1) Der Anspruch auf die vermgenswirksame Leistung entsteht frhestens fr den Kalendermonat, in dem der Arzt im Praktikum dem Trger der Ausbildung die nach 2 erforderlichen Angaben mitteilt, und fr die beiden vorausgegangenen Kalendermonate desselben Kalenderjahres. Die Ansprche werden erstmals am Letzten des zweiten auf die Mitteilung folgenden Kalendermonats fllig.

 

(2) Der Anspruch entsteht nicht fr einen Kalendermonat, fr den dem Arzt im Praktikum von seinem Trger der Ausbildung oder von einem anderen Trger der Ausbildung, Arbeitgeber oder Dienstherrn eine vermgenswirksame Leistung aus einem frher begrndeten Ausbildungs- oder sonstigen Rechtsverhltnis erbracht wird.

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