5 TV verm.wirks.Leist. an rzte i.P.

Nachweis bei Anlage nach 2 Abs. 1 Nr. 5
des Vermgensbildungsgesetzes


Bei einer vermgenswirksamen Anlage nach 2 Abs. 1 Nr. 5 des Vermgensbildungsgesetzes hat der Arzt im Praktikum seinem Trger der Ausbildung die zweckentsprechende Verwendung der vermgenswirksamen Leistung auf Verlangen nachzuweisen; das Auslaufen der Entschuldung hat er unverzglich anzuzeigen.

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