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Entstehung und Flligkeit des Anspruchs

 


(1) Der Anspruch auf die vermgenswirksame Leistung entsteht frhestens fr den Kalendermonat, in dem der Angestellte dem Arbeitgeber die nach 2 erforderlichen Angaben mitteilt und fr die beiden vorangegangenen Kalendermonate desselben Kalenderjahres. Die Ansprche werden erstmals am Letzten des zweiten auf die Mitteilung folgenden Kalendermonats fllig.

 

(2) Der Anspruch entsteht nicht fr einen Kalendermonat, fr den dem Angestellten von seinem oder einem anderen Arbeitgeber oder Dienstherrn eine vermgenswirksame Leistung aus diesem oder aus einem frher begrndeten Arbeits- oder sonstigen Rechtsverhltnis erbracht wird. Dies gilt nicht, wenn der Anspruch mit einem gegen einen anderen Arbeitgeber oder Dienstherrn bestehenden Anspruch auf eine vermgenswirksame Leistung von weniger als 39,88 Euro zusammentrifft.

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