5 TV VL Spk Ost
Nachweis bei Anlage nach 2 Abs. 1 Nr. 5
des Vermgensbildungsgesetzes
Bei einer vermgenswirksamen Anlage nach 2 Abs. 1 Nr. 5 des Vermgensbildungsgesetzes hat der Angestellte seinem Arbeitgeber die zweckentsprechende Verwendung der vermgenswirksamen Leistungen auf Verlangen nachzuweisen; das Auslaufen der Entschuldung hat er unverzglich anzuzeigen.