5 TV VL Spk Ost

Nachweis bei Anlage nach 2 Abs. 1 Nr. 5
des Vermgensbildungsgesetzes


Bei einer vermgenswirksamen Anlage nach 2 Abs. 1 Nr. 5 des Vermgensbildungsgesetzes hat der Angestellte seinem Arbeitgeber die zweckentsprechende Verwendung der vermgenswirksamen Leistungen auf Verlangen nachzuweisen; das Auslaufen der Entschuldung hat er unverzglich anzuzeigen.

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