1 TV Schichtzulagen VKA
Geltungsbereich

 


(1) Dieser Tarifvertrag gilt fr die unter den Geltungsbereich des Bundes-Angestelltentarifvertrages (BAT) fallenden und von Nr. 6 Abs. 2 SR 2o, Nr. 4 Abs. 3 SR 2t, Nr. 4 Abs. 3 SR 2u oder Nr. 5 Abs. 2 SR 2v BAT erfaten Angestellten der Mitglieder der Arbeitgeberverbnde, die der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbnde angehren.

 

(2) Dieser Tarifvertrag gilt nicht fr den Bereich der arbeitsrechtlichen Vereinigung Hamburg e. V. und des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Bremen e.V.

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