5 TV Schichtzulagen Berlin
bergangsregelung zu 3

 


Anstelle des 3 gelten fr den Angestellten, der nicht unter 6 Abs. 2 fllt, die fr ihn in Betracht kommenden nachfolgenden Vorschriften bis zu dem Zeitpunkt, von dem an nach diesen Vorschriften der fr den Angestellten nach 3 magebende Betrag erreicht ist:

 

a) Die Wechselschichtzulage der Angestellten, die stndig Wechselschichtarbeiten zu leisten haben, betrgt monatlich 7 v.H. der Endgrundvergtung zuzglich des Ortszuschlages der Stufe 1 ihrer Vergtungsgruppe.

 

b) Die Schichtzulagen der Angestellten, die stndig Schichtarbeit zu leisten haben, betragen monatlich 3,75 v.H. der Endgrundvergtung zuzglich des Ortszuschlages der Stufe 1 ihrer Vergtungsgruppe.

 

c) Schichtarbeit liegt nur dann vor, wenn sich die Arbeitsschichten nicht um mehr als 31/2 Stunden berschneiden.

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