Protokollnotiz zu 51

Die Abgeltung unterbleibt, wenn der Angestellte in unmittelbarem Anschlu in ein Arbeitsverhltnis zu einem anderen Arbeitgeber des ffentlichen Dienstes im Sinne des 44 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Buchst. a bertritt und dieser sich verpflichtet, den noch nicht verbrauchten Urlaub zu gewhren.

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