Protokollnotizen zu 52
1. Als Zulagen, die in Monatsbetrgen festgelegt sind, gelten auch Monatspauschalen der in 47 Abs. 2 Unterabs. 2 genannten Bezge.
2. Zu den "begrndeten Fllen" im Sinne des Absatzes 3 Unterabs. 2 knnen auch solche Anlsse gehren, fr die nach Absatz 1 kein Anspruch auf Arbeitsbefreiung besteht (z.B. Umzug aus persnlichen Grnden).