3 TV Zulagen fr Angestellte Bund/TdL
Technikerzulage

 


(1) Angestellte der Vergtungsgruppen V a bis II a
mit technischer Ausbildung nach Nr. 2 der Vorbemerkungen zu allen Vergtungsgruppen und entsprechender Ttigkeit sowie sonstige Angestellte, die auf Grund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben, erhalten eine Technikerzulage von monatlich 23,01 Euro.

 

(2) Absatz 1 gilt entsprechend fr

 

a) gartenbau- landwirtschafts- und weinbautechnische Angestellte aller Fachrichtungen mit abgeschlossener einschlgiger Fachhochschulausbildung mit entsprechender Ttigkeit sowie sonstige Angestellte, die auf Grund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben,

 

b) in der Protokollnotiz Nr. 11 zu Teil II Abschn. E Unterabschn. I der Anlage 1 a zum BAT genannte Angestellte,

 

c) nautische Angestellte mit Patent AG und fr schiffsmaschinentechnische Angestellte mit Patent CT oder CI der Vergtungsgruppen V a bis II a des Teils III Abschnitte B und G sowie des Teils IV Abschnitte C und D der Anlage 1 a zum BAT,

 

d) in der Protokollnotiz Nr. 31 zu Teil I der Anlage 1 a zum BAT genannte Angestellte,

 

e) Amtliche Landwirtschaftliche Sachverstndige in den Steuerverwaltungen der Lnder.

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