5 TV Zulagen fr Angestellte Bund/TdL
Auendienstzulage in der Steuerverwaltung
(1) Angestellte der Vergtungsgruppen VII bis II a, die unter Teil II Abschn. J der Anlage 1 a zum BAT fallen, erhalten fr die Zeit ihrer berwiegenden Beschftigung im Auendienst der Steuerprfung eine Auendienstzulage.
(2) Die Auendienstzulage betrgt monatlich in den Vergtungsgruppen
a) VII bis V c sowie V b
(soweit in der Protokollnotiz Nr. 2 zu 2 aufgefhrt) 17,05 Euro
b) V b (soweit nicht in der Protokollnotiz Nr. 2 zu 2 aufgefhrt)
bis II b sowie II a (mit Ausnahme der in der
Protokollnotiz genannten Angestellten) 38,35 Euro