7 TV Zulagen fr Angestellte Bund/TdL
Gemeinsame Vorschriften

 


(1) Die Zulagen werden nur fr Zeitrume gezahlt, fr die Bezge (Vergtung, Urlaubsvergtung, Krankenbezge) zustehen.

 

(2) In den Fllen des 30 BAT stehen die Zulagen in Hhe des nach dieser Vorschrift fr den Angestellten magebenden Vomhundertsatzes zu.

 

(3) Die allgemeine Zulage ist bei der Bemessung des Sterbegeldes ( 41 BAT) und des bergangsgeldes ( 63 BAT) zu bercksichtigen.

 

(4) Zulagen, die nicht zusatzversorgungspflichtig sind, sind auch im Rahmen der Zuwendung nach dem Tarifvertrag ber eine Zuwendung fr Angestellte nicht zusatzversorgungspflichtig.

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