5 TV Zulagen an Angestellte - VKA

Gemeinsame Vorschriften

 


(1) Die Zulagen werden nur fr Zeitrume gezahlt, fr die Bezge (Vergtung, Urlaubsvergtung, Krankenbezge) zustehen.

 

(2) In den Fllen des 30 BAT stehen die Zulagen in Hhe des nach dieser Vorschrift fr den Angestellten magebenden Vomhundertsatzes zu.

 

(3) Die allgemeine Zulage ist bei der Bemessung des Sterbegeldes ( 41 BAT) und des bergangsgeldes ( 63 BAT) und der berstundenpauschvergtung nach Nr. 5 SR 2 s BAT zu bercksichtigen.

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