6 TV Zulagen an Angestellte - VKA
Anrechnungsvorschriften
Auf die allgemeine Zulage werden die fr denselben Zeitraum zustehenden Zulagen nach Nr. 5a und Nr. 6 Abs. 3 SR 2 o BAT in den Fllen des
a) 2 Abs. 2 Buchst. a und b bis zu einem Betrag von
b) 2 Abs. 2 Buchst. c bis zu einem Betrag von
angerechnet; 2 Abs. 4 gilt fr die genannten Betrge entsprechend. Satz 1 gilt nicht, wenn dem Angestellten auch die Technikerzulage oder die Programmiererzulage zusteht.