4 TV Zulagen gem. 33
Zusammentreffen von Ansprchen

 


(1) Liegen die Voraussetzungen fr mehrere Zulagen nach diesem Tarifvertrag vor, so wird jeweils nur die hchste Zulage gezahlt.

 

(2) Wird fr eine Ttigkeit, fr die eine Zulage nach diesem Tarifvertrag zusteht, eine Zulage nach 33 Abs. 1 Buchst. a BAT gezahlt, so wird die Zulage nach diesem Tarifvertrag nur insoweit gewhrt, als sie die Zulage nach 33 Abs. 1 Buchst. a BAT bersteigt.

 

(3) Neben den Zulagen nach diesem Tarifvertrag werden bei gegebenen Voraussetzungen

 

a) die Zusatzverpflegung nach 33 Abs. 4 BAT,

 

b) die Zulagen der Protokollnotizen Nr. 1 zu den Vergtungsgruppen Kr. I bis Kr. VI der Anlage 1 b zum BAT

 

gewhrt.

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