6 TV Zulagen gem. 33
Besitzstandswahrung

 


Erhalten Angestellte im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Tarifvertrages fr eine Ttigkeit, fr die in den 1 und 2 eine Zulage vereinbart ist, eine hhere Zulage als die nach den 1 und 2, so erhalten sie whrend des zu diesem Zeitpunkt bestehenden Arbeitsverhltnisses die hhere Zulage fr die Dauer der Ausbung dieser Ttigkeit weiter.

 


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