7 TV Zulagen gem. 33
Inkrafttreten und Laufzeit
(1) Dieser Tarifvertrag tritt am 1. Februar 1962 in Kraft.
(2) Dieser Tarifvertrag kann mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende eines Kalendervierteljahres, frhestens zum 31. Dezember 1963, schriftlich gekndigt werden.