7 TV Zulagen gem. 33
Inkrafttreten und Laufzeit

 


(1) Dieser Tarifvertrag tritt am 1. Februar 1962 in Kraft.

 

(2) Dieser Tarifvertrag kann mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende eines Kalendervierteljahres, frhestens zum 31. Dezember 1963, schriftlich gekndigt werden.

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