1 TV Zuwendung Praktikanten (West)

Anspruchsvoraussetzungen

 


(1) Die Praktikantin (Der Praktikant) erhlt in jedem Kalenderjahr eine Zuwendung, wenn sie (er)

 

1. am 1. Dezember seit dem 1. Oktober ununterbrochen bei demselben Arbeitgeber im Praktikantenverhltnis steht

 

und

 

2. nicht in der Zeit bis einschlielich 31. Mrz des folgenden Kalenderjahres aus ihrem (seinem) Verschulden oder auf eigenen Wunsch ausscheidet.

 

(2) Die Praktikantin (Der Praktikant), deren (dessen) Praktikantenverhltnis sptestens mit Ablauf des 30. November endet und die (der) mindestens vom Beginn des Kalenderjahres an ununterbrochen in einem Praktikantenverhltnis zu demselben Arbeitgeber gestanden hat, erhlt eine Zuwendung, wenn sie (er) im unmittelbaren Anschlu an das Praktikantenverhltnis in ein Rechtsverhltnis zu einem anderen Arbeitgeber des ffentlichen Dienstes bertritt und der Arbeitgeber das Ausscheiden aus diesem Grunde billigt. Absatz 1 gilt nicht.

 

(3) Hat die Praktikantin (der Praktikant) im Falle des Absatzes 1 Nr. 2 die Zuwendung erhalten, hat die Praktikantin (der Praktikant) sie in voller Hhe zurckzuzahlen.

 

Protokollnotizen:

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