1 TV Zuwendung Praktikanten Ost

Anspruchsvoraussetzungen

 


(1) Die Praktikantin/Der Praktikant erhlt in jedem Kalenderjahr eine Zuwendung, wenn sie/er

 

am 1. Dezember seit dem 1. Oktober ununterbrochen bei demselben Arbeitgeber im Praktikantenverhltnis steht

 

und

 

nicht in der Zeit bis einschlielich 31. Mrz des folgenden Kalenderjahres aus ihrem/seinem Verschulden oder auf eigenen Wunsch ausscheidet.

 

(2) Die Praktikantin/Der Praktikant, deren/dessen Praktikantenverhltnis sptestens mit Ablauf des 30. November endet und die/der mindestens vom Beginn des Kalenderjahres an ununterbrochen in einem Praktikantenverhltnis zu demselben Arbeitgeber gestanden hat, erhlt eine Zuwendung, wenn sie/er im unmittelbaren Anschlu an das Praktikantenverhltnis in ein Rechtsverhltnis zu einem anderen Arbeitgeber des ffentlichen Dienstes bertritt und der Arbeitgeber das Ausscheiden aus diesem Grunde billigt. Absatz 1 gilt nicht.

 

(3) Hat die Praktikantin/der Praktikant im Falle des Absatzes 1 Nr. 2 die Zuwendung erhalten, hat die Praktikantin/der Praktikant sie in voller Hhe zurckzuzahlen.

 

Protokollerklrungen:

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