Gehalt: Gehälter im öffentlichen Dienst
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2.3

Abzüge

2.3.4

ATV-Betriebsrente

ATV-Betriebsrente

Neuerung ab Version 2022: Es gibt zusätzlich 10 weitere Auswahlmöglichkeiten. Diese können Sie in den Stammdaten unter Abzüge/ VBL, ZVK, ATV frei einstellen. Die zugehörigen Bezeichnungstexte können SIe unter Start/Programmtexte anpassen verändern. Die jeweiligen Textnummern stehen in Klammern hinter der Pauschalbezeichnung.

Für die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst gibt es derzeit 5 verschiedene Finanzierungsquellen:

1.   Kapitalbeitrag des Arbeitgebers - in der Einführungsphase
- steuerfrei und SV-beitragsfrei
- der Rückfluss in Form der Rente unterliegt der nachgelagerten Besteuerung
- in Programmzeile 27 Prozentsatz in grauem Feld

2.   Kapitalbeitrag des Arbeitnehmers - in der Einführungsphase
- steuerfrei und SV-beitragsfrei
- der Rückfluss in Form der Rente unterliegt der nachgelagerten Besteuerung
- in Programmzeile 41 gekennzeichnet mit "K"
Achtung:
Bis zum Urteil des BFH vom 9.12.2011 VI R 57/08 wurde der AN-Beitragsanteil aus versteuertem Gehalt bezahlt. Die Beschäftigten konnten Abgabenfreiheit ihres ZVK-Beitragsanteils nur durch Abschluss eines Riestervertrags erreichen. Nach dem Urteil ist der ZVK-Beitrag des Beschäftigten direkt nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei. Die bisherigen Gehaltsberechnungen sind also zu korrigieren. (vgl. Schreiben des BMF vom 28.07.2011). Im Programm befindet sich deshalb in der Programmzeile 41 eine Checkbox, mit der die Abgabenfreiheit ein- und ausgeschaltet werden kann. Damit ist es möglich, den Zeitpunkt der Korrektur selbst zu bestimmen. Außerdem kann auf die Korrektur verzichtet werden, wenn ein Riestervertrag weiterlaufen soll.

3.   Umlage des Arbeitgebers - auslaufend
- teilweise vom Arbeitgeber pauschal versteuert
- Rest vom Arbeitnehmer individuell versteuert
- ergibt steuerfreien Anteil der künftigen ATV-Rente
- in Programmzeile 27, Prozentsatz im weißen Feld

4.   Umlageanteil des Arbeitnehmers - auslaufend
- aus versteuertem Einkommen
- ergibt steuerfreien Anteil der künftigen ATV-Rente
- in Programmzeile 41 gekennzeichnet mit "U"

5.   Sanierungsgeld des Arbeitgebers - auslaufend
- steuer- und SV-beitragsfrei
- hat keinen Wirkung auf die künftige ATV-Rente
- im Programm nur in den Darstellungen des AG-Aufwands sichtbar

 

So stellen Sie die Werte für eine Gehaltsberechnung korrekt ein:

1.   Kontrollieren Sie unter Menüpunkt Abzüge/ VBL, ZVK, ATV ob dort die Werte für Ihre Kasse korrekt eingestellt sind.

2.   Stellen Sie bei einer Gehaltsberechnung in Zeile 2 das Bundesland ein. Daraus resultieren die Einstellungen in Zeile 27 und 41.

3.   Wenn es in Ihrem Bundesland mehrere Kassen gibt, korrigieren Sie erforderlichenfalls die Programmvorgabe in Zeile 27. Der Wert in Zeile 41 passt sich entsprechend an.

4.   Wenn der Wert in Zeile 43 nicht richtig sein sollte, dann korrigieren sie ihn nicht in Zeile 43, sondern korrigieren Sie die Vorgabe unter Menüpunkt "VORGABEWERTE/VBL-ZK-ATV"

5.   Setzen Sie in den Stammdaten (Zeile 6 Icon Büroklammer) folgende individuellen Merkmale bezüglich der ATV-Betriebsrente:
1. ATZ vereinbart nach dem 31.12.2002
Dadurch wird das ATV-pflichtige Entgelt bei Altersteilzeit
auf 90 % des ATV-pflichtigen Entgelts bei Vollzeit erhöht.
2. Erhöhte 9-%-Umlage bisher und weiterhin

6.   Links neben den Bruttobeträgen befinden sich 3 Spalten mit markierten Checkboxen mit der Überschrift L S Z. Die Markierungen in der Spalte Z bedeuten, dass die so markierten Beträge ATV-pflichtig sind. Wird die Markierung eines Betrages durch Mausklick entfernt, wird dieser Betrag als zusatzversicherungsfrei behandelt. Nehmen Sie erforderlichenfalls Korrekturen vor.

7.   Achten Sie darauf, dass der Steuersatz für die Kirchensteuer bei pauschaler Lohnsteuer unter "VORGABEWERTE/KIRCHENSTEUER" korrekt eingestellt ist. Dieser Wert wird für die Versteuerung des AG-Anteils der ATV-Umlage verwendet.

8.   Kontrollieren Sie das Ergebnis Ihrer Einstellungen, indem Sie mit dem Icon "Lupe" in Programmzeile 27 eine Übersicht über die Wirkungen Ihrer Einstellungen aufrufen und prüfen.

In der Regel ergeben sich aus der Einstellung des Bundeslandes
in Zeile 2 die obigen Einstellungen automatisch, ausgenommen 5. und 6..

 

Das Programm berücksichtigt bei Angestellten und Arbeitern die steuer- und sozialversicherungspflichtigen Anteile der vom Arbeitgeber aufgebrachten Umlage zur ATV- Betriebsrente. Dafür ist die Sozialversicherungsentgeltverordnung maßgebend.

Achtung:
Verwenden Sie die Zeile 1 und 3 der Auswahlbox in Programmzeile 27 nicht. Diese Zeilen sind nur noch vorhanden, damit der Datenbestand weiter verwendet werden kann, der mit Versionen vor dem 6. Mai 2003 angelegt worden ist.

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