Zusage vor dem 1.1.2005
Auszahlung erfolgtin einem Einmalbetrag
Auszahlung erfolgt in Renten oder Raten
AN verzichtet aufSteuerbefreiung
AN verzichtet nichtauf Steuerbefreiung
weiterhin Pauschalierungmit 20 %
Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 63 mit 4 % der BBMG in der RV
Zusage nach dem 31.12.2004
Auszahlung erfolgt in einem Einmalbetrag
Auszahlung erfolgt inRenten oder Raten
keine Begünstigung(= voll steuerpflichtig)
Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 63EStG mit 4 % der BBMG in der RV+ zusätzl. 1800 jährlich