| |
2.2 |
Bruttogehalt |
2.2.1 |
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst - TVöD - |
TVöD | |
Am 1.10.2005 ist für die Angestellten und Arbeiter des Bundes und der Gemeinden eine große Tarifreform in Kraft getreten, die die Berechnung der Gehälter vollständig ändert. Der BAT, MTArb und BMT-G wurden durch den
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ersetzt.
Die Überleitung der vorhandenen BAT-Angestellten in den TVöD wird in dem
TVÜ-Bund
bzw. TVÜ-VKA
geregelt. Das Land Hessen war zuvor aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten und hat den BAT beibehalten. Erst ab 1.1.2010 hat dann auch Hessen eine moderne Tarifregelung in Form des TV-Hessen eingeführt. Vorhandene Beschäftigte 1. TVöD Ab 1.10.2005 neu eingestellte Beschäftigte TVöD-Eingruppierungsrichtlinien für Beschäftigte, die ab oder nach dem 1. Oktober 2005 eingestellt werden, gibt es noch nicht. Sie werden voraussichtlich bis Anfang 2011 fertig gestellt. Bis zu ihrem In-Kraft-Treten sind die BAT-Eingruppierungsrichtlinien weiter anzuwenden; hierzu kann weiterhin mit dem Icon „Ia" in Programmzeile 3 ein BAT-Eingruppierungsassistent aufgerufen werden.. Das BAT-Eingruppierungsergebnis ist nach speziellen Überleitungstabellen in die TVöD-Entgeltstruktur überzuleiten. Diese speziellen Überleitungstabellen sind im TVÜ-Bund, TVÜ-VKA und TVÜ-Länder enthalten. |
|