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2.2 |
Bruttogehalt |
2.2.1 |
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst - TVöD - |
TVöD/TV-L-Besitzstandszuschläge für Kinder | |
TVöD /TV-L -Beschäftigte erhalten keine familienstandsbezogenen Zuschläge. Angestellte, die aus einem BAT-Verhältnis in den TVöD/TV-L übergeleitet worden sind, behalten jedoch
die im BAT-Dienstverhältnis als Bestandteil des Ortszuschlags zustehenden
Kinderzuschläge als sogenannte Besitzstandszuschläge für Kinder
weiter. Sie werden
zusätzlich zum TVöD/TV-L-Entgelt solange gewährt, wie die betreffenden Kinder
im Ortszuschlag zu berücksichtigen gewesen wären. Die Besitzstandsbeträge
nehmen an den allgemeinen Tariferhöhungen teil. Die Besitzstandszuschläge für Kinder sind in den Tariftabellen hinterlegt und werden je nach Einstellung in Programmzeile 10 in die Gehaltsberechnung eingespeist und zwar in der durch Tariferhöhungen inzwischen erreichten Höhe. Der in den Stammdaten hinterlegt Betrag für Kinder-Besitzstandszuschläge hat keine Auswirkungen auf die Gehaltsberechnung (in früheren Versionen war dies noch der Fall). Der Grundbetrag des Ortszuschlags und ein eventueller Verheiratetenzuschlag wurden bei der Überleitungsberechnung in das Vergleichsentgelt übernommen und haben dadurch bereits zu einer höheren Entgeltstufe oder einer höheren individuellen Zwischenstufe geführt. Deshalb gibt es dafür keine separaten Besitzstandsbeträge.
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