Gehalt: Gehälter im öffentlichen Dienst
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2.2

Bruttogehalt

2.2.3

Zulagen

Jubiläumszuwendung

   

Wenn Sie in Zeile 20 das schwarz-rot-gelbe Icon „J" (für Jubiläumsdienstalter) anklicken, öffnet sich ein neues Fenster für die Berechnung der Zeitpunkte für die verschiedenen Dienstjubiläen.

Wenn Sie in die Stammdatenliste (Büroklammer-Icon in Zeile 6) bereits den Geburtstag und den Einstellungstag eingegeben haben, werden diese Angaben beim Öffnen des Fensters übernommen.

Datumseingaben sind immer mit der Eingabetaste abzuschließen! Die Tabulator-Taste hat keine hinterlegten Programmcode.

Geben Sie Zeile für Zeile die Dienstzeiten ein, die vor der Einstellung beim derzeitigen Dienstherrn liegen. Wenn Sie eine lückenlose Auflistung Ihres Berufslebens erstellen wollen und darunter auch Zeiten enthalten sind, die nicht auf das Jubiläumsdienstalter anrechenbar sind, dann deaktivieren Sie in den betreffenden Zeilen die Checkbox. Diese Zeiten werden dann nicht in die Berechnung einbezogen und beim Ausdruck des Bescheids nicht ausgedruckt.

Wenn Sie Ihre Eintragungen nicht auf Anhieb in der zeitlichen Reihenfolge gemacht haben, können Sie die Zeilen mit Hilfe der kleinen „Auf"- und „AB"-Schaltflächen entlang der Datumsspalten auch noch nachträglich ordnen.

Das Programm verhindert unerbittlich, dass sich die Zeiträume der verschiedenen Zeilen überschneiden. Diese Plausibilitätsüberprüfung betrifft jedoch Zeilen mit deaktivierter Checkbox nicht.

Bei der Berechnung nach Tagen, Monaten und Jahren werden alle Monate mit 30 Tagen angesetzt. Dies entspricht der Verwaltungsvorschrift zu § 28 BBesG.

Sämtliche Eingaben werden automatisch im Userverzeichnis (z.B. „User001") in der Datei „jda.xt" gespeichert. Beim Aufruf des JDA-Fensters stehen alle in einer vorhergehenden Sitzung gemachten Angaben sofort wieder zur Verfügung. Sie können dieses Fenster also auch als zusätzlichen Stammdatencontainer verwenden.

Beim Ausdruck des Bescheids werden außer den im JDA-Fenster angezeigten Daten folgende Angaben verwendet:
- Name der Dienststelle aus den „Lizenzinhaberdaten"
- Datum des Bescheids aus den „Lizenzinhaberdaten"
- Dienstanschrift des Empfängers aus „Stammdaten" (Icon in Zeile 1)
- Postanschrift des Empfängers aus „Stammdaten" (Icon in Zeile 1
Bitte sorgen Sie vor dem Ausdruck des Bescheids, dass diese Angaben in den Stammdaten vorhanden sind.

Die Jubiläumszuwendung war bisher nach § 3 Nr. 52 des Einkommensteuergesetzes steuerfrei. Diese Steuerbefreiung wurde jedoch inzwischen gestrichen.

 

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