Gehalt: Gehälter im öffentlichen Dienst
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2.4

Planung und Abrechnung

Kalkulatorische Kosten

   

In den Programmzeilen 25 und 26 können Beträge eingegeben werden, die auf die Gehaltsberechnung gegenüber dem Bediensteten keinerlei Einfluss haben, aber bei der Darstellung der Arbeitgeberaufwendungen mitberücksichtigt werden. In Betracht kommen folgende Kostenarten: Kosten des Arbeitsplatzes, spezielle EDV-Ausstattung, Fortbildungskosten, sonstige Gemeinkosten.

Wenn Sie solche Beträge eingeben wollen, dann gehen Sie wie folgt vor:

·   Auswahlbox in einer der Programmzeilen 25 oder 26 öffnen

·   eine der Optionen auf Position 11 bis 13 wählen

·   Auf Schlüsselfeld klicken und im Fenster „Arbeitgeberaufwand JA" aktivieren, so dass ich der Schlüssel „000001" ergibt.

·   Betrag ins Betragsfeld eingeben.

·   Kontrollieren durch Öffnen der AG-Sicht unterhalb Zeile 47.

 

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