Gehalt: Gehälter im öffentlichen Dienst
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2.2

Bruttogehalt

2.2.3

Zulagen

Weihnachtsgeld

   

Weihnachtsgelder werden im öffentlichen Dienst unter den Bezeichnungen Sonderzahlungen, Jahressonderzahlungen oder als Landesanteil Besoldung (in BW) gewährt.

Ab dem Jahr 2004 erhalten die Beamten anstelle der einmaligen Zuwendung sogenannte „Sonderzahlungen", die nicht mehr bundeseinheitlich im Bundesbesoldungsgesetz sondern in Sonderzahlungsgesetzen geregelt. Sie finden diese Gesetze auf der Seite  www.Sonderzahlungsgesetze.de. Seit der Föderalismusreform haben bereits wieder einige Länder den Wert der Sonderzahlungen in das Grundgehalt integriert z.B. Baden-Württemberg ab 2009.

Im TVöD sind die Jahressonderzahlungen in § 20 geregelt.

Die Voreinstellungen für diese Zahlungen befinden sich in der Menüzeile
für Beamte unter „Vorgaben / Sonderzahlungen für Beamte"
für TVöD/TV-L- Angestellte unter „Vorgaben / Jahressonderzahlung"
und für BAT-Angestellte und Arbeiter unter „Vorgaben/Sonderzahlung BAT".

Für diese Beträge ist im Programm in Zeile 19 eine besondere Auswahlbox eingerichtet, in der die Zahl der Kinder eingestellt werden kann, die bei der Berechnung zu berücksichtigen ist. Bei Auswahl der letzten Zeile der Auswahlbox mit dem Text lt. Eingabe kann in das Betragsfeld jeder beliebige Betrag eingetragen werden.

Wenn Sie in Zeile 19 Einmalige Zuwendung das Icon § anklicken, wird Ihnen die zutreffende Berechnungsvorschrift angezeigt.

Die Weihnachtsgeld-Quote wird auf die Summe angewandt, die sich aus den in Spalte W markierten Bruttobeträgen ergibt. Maßgebender Monat ist bei BAT-Angestellten der September, bei Beamten der Dezember und bei TVöD/TV-L-Beschäftigten der Durchschnitt der Monate Juli bis September. Die Berechnung der Sonderzuwendung wird Ihnen in nachvollziehbarer Weise aufgezeigt, wenn Sie in Zeile 19 "Einmalige Zuwendung" das Lupe-Icon anklicken. In diesem Berechnungsfenster finden Sie auch eine Schaltfläche zum Ausdrucken der Berechnung.

 

 

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