Gehalt: Gehälter im öffentlichen Dienst
kostenlosPrivatlizenz für 19 Euro, im Abo 5 EuroUnterjährige Updates sind kostenlos.

2.2

Bruttogehalt

2.2.3

Zulagen

Zulagen in den Zeilen 13 bis 15


Durch das Anklicken einer Zulagenzeile öffnet sich ein Zulagenassistent, der Ihnen beim Auswählen einer  vordefinierten Zulage hilft.

Zulage auf Position 1
Die Zulage auf Position 1 ist nicht vordefiniert. So geben Sie eine individuelle Zulage ein:
1. Rechter Mausklick auf die Zulagenzeile und Eingabe der Bezeichnung in das Eingabefeld

2. Eingabe des Zulagebetrags in das Betragsfeld

Diese Eingaben wirken nur für den aktivierten Bediensteten

Die Zulagenbezeichnung gilt für alle 12 Monate. Für die einzelnen Monate können jedoch unterschiedliche Beträge eingegeben werden.

 

Zulagen auf anderen Positionen
Auf diesen Positionen sind die wichtigsten Zulagen bereits namentlich verzeichnet und mit Beträgen versehen. Sie können die in Ihrem Bereich gezahlten weiteren Zulagen leicht selbst definieren. Weil diese Eingaben für das ganze Programm und nicht nur für einen Bediensteten wirksam sind, ist ein Editieren in den Feldern eines Personalfalles leider nicht möglich. Die Bezeichnungen sind unter dem Menüpunkt Start / Programmtexte anpassen und die Beträge unter Menüpunkt Bruttovorgaben / Tariftabellen einzugeben.

 

So definieren Sie eine neue Zulage:

1.   Einen freien Platz im Zulageassistenten bestimmen.
     Auf diesem Platz steht die Nr. eines Textfeldes für die Bezeichnung.

2.   Über Menüpunkt Start / Programmtexte anpassen den Datensatz aus Nr. 1 aufrufen und
     den Namen eingeben.

     Da für jedes Jahr eine eigene Textdatei verwendet wird, bietet das Texteingabefenster
     die Möglichkeit, die eingegebene Bezeichnung in die Textdateien der übrigen Jahre zu kopieren.
 

3.   Unter Menüpunkt Bruttovorgaben / Tariftabellen  klicken Sie auf den Monat, ab dem der
     einzugebende Betrag gelten soll. Es öffnet sich ein Fenster mit Schaltflächen für die
     verschiedenen Dienstverhältnisse.

4.  In diesem Fenster sind die vier Schritte für die Eingabe einer Zulage von 1 bis 4 nummeriert.
     Gehen Sie strikt nach dieser Reihenfolge vor.
     Bei Schritt 2 ist darauf zu achten, dass Sie die Zulage für das richtige Dienstverhältnis
     auswählen, z.B. für TVöD-VKA "Zulagen TVöD VKA   ab 655".

Bitte beachten Sie die Regeln für die Eingabe von Tarifbeträgen unter den Stichworten Tarife editieren (automatischer und unmerklicher Übertrag in die folgenden Tariftabellen des Jahres).
Achtung:
Bei einem Updaten der Tarifdatei werden alle selbst eingegebenen Beträge wieder auf Null gesetzt und müssen danach wieder neu hinterlegt werden.

 

Besonderheit für die Zulagen für Beamte

Die Zulagen für Beamte sind in folgende Gruppen gegliedert

1. Vorbemerkung Besoldungsordnung

2. Behörden

3. Ministerien

4. Bundes-Besoldungsordnung

5. Landes-Besoldungsordnung

6. Zulagen nach Prozenten

Da für den Bund und jedes Bundesland eigene Tariftabellen hinterlegt sind, können auch jeder Zulage unter "Tarife" je nach Länderauswahl unterschiedliche Beträge zugeordnet werden.

Die Zulagenbezeichnungen für die Gruppen 1 bis 4 und 6 sind jeweils nur einmal vorhanden; Änderungen der Zulagenbezeichnungen wirken hier deshalb auf alle Länder und den Bund. Nur für die Bezeichnung der Zulagen der Landes-Besoldungsordnung sind in der Textedatei für jedes Land 18 Datensätze reserviert.

 

So legen Sie eine Zulage Ihrer Landes-Besoldungsordnung neu an:

1. Menüzeile "Start/ Programmtexte anpassen" anklicken

2. In der Auswahlbox ganz unten "Zulagen nach Landes-BesO" auswählen

3. Zulagenbezeichnungen eingeben (maximal 18)

4. Texte-Fenster schließen

5. Menüzeile "BruttovorgabenTariftabellen" anklicken

6. Tariftabelle auswählen

7. In der oberen Auswahlbox Ihr Land auswählen

8. Schaltfläche "Zulagen Beamte ab 625" aktivieren

9. Schieberegler am unteren Rand  ganz nach links ziehen

10. Für die zuvor von Ihnen angelegten Zulagenbezeichnungen die Beträge eingeben.

 

Wenn in Schritt 2 die Option "Bundesbeamter" ausgewählt ist, können auf diese Weise

im Bereich "Landes-Bes.Ordn." auch Zulagen nach der Bundes-Besoldungsordnung

eingegeben werden.

 

Bundesbeamte:
Die Zulagen für die Bundesbeamten wurden wegen der Besoldungsüberleitung zum 1. Juli 2009 neu gegliedert und zwar strikt nach der Reihenfolge der Bundesbesoldungsordnung.

 

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