Gehalt: Gehälter im öffentlichen Dienst
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2.2

Bruttogehalt

2.2.3

Zulagen

Zeitzuschläge, Überstundenvergütungen

   

Screenshot Zeitzuschläge
Screenshot Stundensätze festlegen

Mit den Icons „A" und „B" in den Zeilen 16 / 17 wird ein Assistent für die Berechnung der Mehrarbeitsvergütung und der Zeitzuschläge aufgerufen. Wird die für einen Monat erstellte Berechnung in die aktuelle Gehaltsberechnung übernommen, werden sämtliche Details der Zuschlagsberechnung gespeichert. Es kann also jederzeit später durch das Wiederaufrufen des Assistenten nachgeschaut werden, wie sich die Zuschläge in den Zeilen 16 und 17 zusammensetzen.

Nach dem Aufruf des Assistenten wird in der obersten Zeile ein Stundensatz vorgeschlagen. Wenn bereits zuvor eine Berechnung durchgeführt worden ist, wird natürlich der damals verwendete Stundensatz angezeigt. Rufen Sie den Assistenten für einen Monat zum ersten Mal auf, berechnet das Programm den Stundensatz bei TVöD-Dienstverhältnissen nach den tariflichen Vorschriften. Bei Beamten und BAT-Angestellten wird auf die in den Tariftabellen hinterlegten Werte zurückgegriffen.

Sie können sich die Berechnung des Stundensatzes anzeigen lassen, indem Sie auf die Schaltfläche „Berechnung des Stundensatzes" klicken. Sie haben dann die Wahl

1. den Stundensatz anhand der dort angezeigten Tabellenentgelte und der regelmäßigen Wochenarbeitszeit zu berechnen,

2. einen in den Tariftabellen hinterlegten Stundensatz zu verwenden oder

3. einen individuellen Stundensatz einzugeben.

Der in den Tariftabellen hinterlegte Stundensatz kann für jede Entgeltgruppe einzeln bestimmt werden, allerdings einheitlich für die verschiedenen Altersstufen einer Entgeltgruppe. Sie können den hinterlegten Wert anpassen, wenn Sie in der Menüzeile unter „Tarife" die betreffende Tariftabelle aufrufen. Das Feld für den Stundensatz befindet sich ganz unten in der Spalte der Tarifwerte einer Entgeltgruppe. Hinterlegte Stundensätze können jedoch nicht verwendet werden, wenn von der allgemeinen tariflichen wöchentlichen Arbeitszeit abgewichen wird und deshalb die betrieblich geltende Arbeitszeit zu anderen Stundensätzen führt. In diesen Fällen ist dann die Funktion „Berechnung des Stundensatzes" hilfreich.

 

Zur Berechnung der Zuschläge muss dann nur noch die Anzahl der Stunden eingegeben werden. Der Assistent errechnet anhand der vorgegebenen Prozentsätze die Zuschlagsbeträge und verteilt die steuerpflichtigen Anteile auf Spalte 16 und die steuerfreien Anteile auf die Spalte 17.

Das Berechnungsergebnis kann durch einen Mausklick in die Zeilen 16 und 17 der Gehaltsberechnung übertragen werden.

Die Berechnung der Zuschläge kann ausgedruckt werden. Der Ausdruck eignet sich als Anlage zur Gehaltsberechnung.

Sie können unter Datei/Zeitzuschläge A und Datei/Zeitzuschläge B zwei unterschiedliche Sätze von Vorgabewerten anlegen, z. B unterschiedlich für Beamte und Angestellte/Arbeiter.

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