Gehalt: Gehälter im öffentlichen Dienst
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2.1

Allgemeines

Bundesländer

   

In Zeile 2 ist anzugeben, in welchem Bundesland der Bedienstete beschäftigt ist.
Nach dieser Einstellung richten sich die Vorgaben für die

  • Gehaltstarife in den Zeilen 8 bis 15

  • Sonderzahlung in den Zeilen 18 bis 20

  • Beitragsbemessungsgrenzen für West- oder Ostdeutschland

  • Regelmäßige Wochenarbeitszeit in Zeile 22

  • Zusatzversicherung in Zeile 28 und 41

  • AOK des betreffenden Bundeslandes in Zeile 33

  • Kirchensteuersatz im betreffenden Bundesland in Zeile 36

  • Beitragssatz der AOK des betreffenden Bundeslandes in Zeile 37

 

Die von Zeile 2 aus in die nachfolgenden Zeilen eingesteuerten Einstellungen können in den betroffenen Zeilen abgeändert werden. Abhängigkeiten bestehen immer nur in eine Richtung,
nämlich von oben nach unten und nie umgekehrt.

Auch für Tarifbeschäftigte des Bundes ist ein Bundesland auszuwählen und zwar das Land in dem sie beschäftigt sind bzw. wohnen. Erst in Zeile 3 wird durch die Auswahl des Dienstverhältnisses bestimmt, ob Landes- oder Bundesvorschriften gelten.

Für Bundesbeamte ist in Zeile 2 die besondere Option "Bundesgebiet (Bundesbeamte)" enthalten.
Wird diese Option gewählt, ist der zutreffende Kirchensteuersatz in Programmzeile 36 manuell einzustellen

 

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