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Nicht jede Versorgungszusage ist als betriebliche Altersversorgung begünstigt. Nach § 1 BetrAVG muss mit der Versorgungsleistung ein biometrisches Risiko abgedeckt werden. Biometrische Risiken sind:
· Altersversorgung
· Hinterbliebenenversorgung
· Invalidität
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