Gehalt: Gehälter im öffentlichen Dienst
kostenlosPrivatlizenz für 19 Euro, im Abo 5 EuroUnterjährige Updates sind kostenlos.

2.7

Altersversorgung 

Altersversorgung

   

Als Untergrenze für betriebliche Altersversorgungsleistungen gilt bei altersbedingtem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben im Regelfall die Vollendung des 60. Lebensjahrs (Ausnahmefälle bei bestimmten Berufsgruppen; z.B. Piloten). Die Festlegung einer altersbezogenen Untergrenze ist als Mindestbedingung für das altersbedingte Ausscheiden zu verstehen.

Datenschutz