Gehalt: Gehälter im öffentlichen Dienst
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2.7

Altersversorgung 

Pensionskasse

   

Pensionskassen sind rechtsfähige Versorgungseinrichtungen mit Sitz oder Geschäftsleistung im In- oder Ausland, die für einen einzelnen Betrieb, einen Konzern oder auch überbetrieblich für eine Gruppe von Betrieben errichtet werden. Sie werden in der Regel in der Rechtsform eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit geführt. Zu den Pensionskassen gehören auch die nichtrechtsfähigen Zusatzversorgungseinrichtungen des öffentlichen Dienstes.

 

Die Pensionskasse gewährt dem Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf spätere Versorgungsleistungen. Beiträge des Arbeitgebers führen daher grundsätzlich zum lohnsteuerlichen Zufluss von Arbeitslohn. Nach § 3 Nr. 63 EStG sind jedoch Beiträge des Arbeitgebers im Rahmen eines ersten Dienstverhältnisses an eine Pensionskasse steuerfrei, soweit diese insgesamt 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten nicht übersteigen.

 

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