Gehalt: Gehälter im öffentlichen Dienst
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2.7

Altersversorgung 

Pensionsfonds

   

Ein Pensionsfonds ist wie eine Pensionskasse eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, die gegen Zahlung von Beiträgen kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung für den Arbeitnehmer durchführt. Wie bei der Pensionskasse erwirbt der Arbeitnehmer auch hier einen unmittelbaren Rechtsanspruch auf die spätere Versorgungsleistung, so dass dem Grunde nach Arbeitslohn vorliegt. Ein Pensionsfonds zahlt nach Eintritt des Versorgungsfalls lebenslange Altersrente mit der Möglichkeit der Abdeckung des Invaliditäts- und Hinterbliebenenrisikos. Der Unterschied zur Pensionskasse besteht darin, dass der Pensionsfonds eine größere Freiheit bei der Anlage des zu verwaltenden Kapitals hat. Pensionsfonds haben die Möglichkeit bis zu 100 % ihrer Mittel in Aktien anzulegen. Ebenso sind öffentliche oder private Anleihen; Schuldverschreibungen, Investmentfonds oder Immobilien als Anlageform zugelassen. Um die Sicherheit der angelegten Gelder zu gewährleisten, werden der Geschäftsbetrieb und die Ausstattung mit Eigenkapital durch das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen überwacht. Außerdem werden die Ansprüche der Arbeitnehmer durch den Pensionssicherungsverein abgesichert.

 

Die Beiträge für den Pensionsfonds sind nach § 3 Nr. 63 EStG im Rahmen eines ersten Dienstverhältnisses steuerfrei, soweit diese insgesamt 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten nicht übersteigen.

 

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