Voraussetzung für die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG in den Versorgungsformen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds sind:
· Beiträge zum Aufbau einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung
· Leistung in Form der Alters Invaliditäts oder Hinterbliebenenversorgung
· Auszahlung in Form einer lebenslangen monatlichen Rente oder Auszahlungsplan mit Restverrentung
· Erstes Dienstverhältnis
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