Gehalt: Gehälter im öffentlichen Dienst
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2.7

Altersversorgung 

Folgen von § 3 Nr. 63 EStG

   

Zahlt der Arbeitgeber Beiträge für eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds, so ergeben sich folgende Auswirkungen:

 

·   Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 63 EStG

·   Der übersteigende Betrag ist individuell zu versteuern

·   Die Auszahlung ist nach § 22 Nr. 5 EStG steuerpflichtig

 

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