Gehalt: Gehälter im öffentlichen Dienst
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2.7

Altersversorgung 

Übersteigender Betrag

   

Übersteigen die Beiträge an die Direktversicherung, die Pensionskasse oder den Pensionsfonds den steuerfreien Betrag, stellt der übersteigende Betrag in vollem Umfang steuerpflichtigen Arbeitslohn dar, der individuell zu besteuern ist. Eine Pauschalierung ist ab 1.1.2005 nicht mehr möglich (zu den Übergangsregelungen siehe T z. 4.2.7).

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