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Durch das AltEinkG wird die Steuerbefreiungsvorschrift des § 3 Nr. 63 EStG auf eine arbeitgeberbezogene Betrachtung umgestellt. Wechselt der Arbeitnehmer im Laufe des Kalenderjahrs sein erstes Dienstverhältnis, kann im neuen Dienstverhältnis der Höchstbetrag erneut in Anspruch genommen werden. Dadurch erübrigt sich eine Eintragung des steuerfreien Betrags in der Lohnsteuerbescheinigung.
Rechtsgrundlage: § 41b Abs. 1 Satz 2 EStG
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