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2.3

Abzüge

2.3.2

Steuern

Altersentlastungsbetrag

   

Der Altersentlastungsbetrag soll im Alter eine gerechte Besteuerung sorgen. Während Renten nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern sind, muss ein Beschäftigter nach dem Erreichen des Rentenalters seinen Arbeitslohn weiterhin voll versteuern. Durch den Altersentlastungsbetrag wird dafür ein Ausgleich geschaffen. Für Beamtenpensionen gibt es anstelle des Altersentlastungsbetrags einen Versorgungsfreibetrag.

Ab 2006

Der gleitende Übergang von der vorgelagerten zur nachgelagerten Besteuerung der Renten im Zeitraum ab 2006 bis 2040 hat ein Abschmelzen des Altersentlastungsbetrags in diesem Zeitraum von 1908 Euro auf 0 Euro zur Folge. Für das jeweilige Stadium der Reduzierung ist das Geburtsjahr und davon abgeleitet das auf die Vollendung des 64. Lebensjahres folgende Kalenderjahr maßgebend. Im Programm ist die hierfür erforderliche Einstellung in Programmzeile 32 vorzunehmen.

Altersentlastungsbetrag

Der Altersentlastungsbetrag ist in § 24a des Einkommenssteuergesetzes geregelt. Er lautet:

1 Der Altersentlastungsbetrag ist bis zu einem Höchstbetrag im Kalenderjahr ein nach einem Prozentsatz ermittelter Betrag des Arbeitslohns und der positiven Summe der Einkünfte, die nicht solche aus nichtselbständiger Arbeit sind.
2
Bei der Bemessung des Betrags bleiben außer Betracht:
  1. Versorgungsbezüge im Sinne des § 19 Abs. 2;
  2. Einkünfte aus Leibrenten im Sinne des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a;
  3. Einkünfte im Sinne des § 22 Nr. 4 Satz 4 Buchstabe b;
  4. Einkünfte im Sinne des § 22 Nr. 5 Satz 1, soweit § 52 Abs. 34c anzuwenden ist;
  5. Einkünfte im Sinne des § 22 Nr. 5 Satz 2 Buchstabe a.
3Der Altersentlastungsbetrag wird einem Steuerpflichtigen gewährt, der vor dem Beginn des Kalenderjahres, in dem er sein Einkommen bezogen hat, das 64. Lebensjahr vollendet hatte.
4
Im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten zur Einkommensteuer sind die Sätze 1 bis 3 für jeden Ehegatten gesondert anzuwenden.
5
Der maßgebende Prozentsatz und der Höchstbetrag des Altersentlastungsbetrags sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
------------------------------------------------------
    Das auf die     I    Altersentlastungsbetrag
   Vollendung des   ----------------------------------
  64. Lebensjahres  I    in % der    I  Höchstbetrag
     folgende       I   Einkünfte    I     in Euro
   Kalenderjahr     I                I
------------------------------------------------------
       2005                40,0            1.900
       2006                38,4            1.824
       2007                36,8            1.748
       2008                35,2            1.672
       2009                33,6            1.596
       2010                32,0            1.520
       2011                30,4            1.444
       2012                28,8            1.368
       2013                27,2            1.292
       2014                25,6            1.216
       2015                24,0            1.140
       2016                22,4            1.064
       2017                20,8              988
       2018                19,2              912
       2019                17,6              836
       2020                16,0              760
       2021                15,2              722
       2022                14,4              684
       2023                13,6              646
       2024                12,8              608
       2025                12,0              570
       2026                11,2              532
       2027                10,4              494
       2028                 9,6              456
       2029                 8,8              418
       2030                 8,0              380
       2031                 7,2              342
       2032                 6,4              304
       2033                 5,6              266
       2034                 4,8              228
       2035                 4,0              190
       2036                 3,2              152
       2037                 2,4              114
       2038                 1,6               76
       2039                 0,8               38
       2040                 0,0                0
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