Gehalt: Gehälter im öffentlichen Dienst
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Amtsbezeichnung
 

Amtsbezeichnung

Ein Beamter erhält bei der Verleihung eines Amtes eine Amtsbezeichnung (§ 5 BRRG) .
Die Amtsbezeichnungen werden in Besoldungsordnungen geregelt und zwar für die Ämter
- mit aufsteigenden und festen Gehältern nach § 20 BBesG  in der Bundesbesoldungsordnung A/B
- der Professoren nach § 32 BBesG in der Bundesbesoldungsordnung W
- der Richter nach § 37 BBesG in der Bundesbesoldungsordnung R

Eine Datei "Vorschriften für Beamte", die auch alle o.g. Besoldungsordnungen komplett enthält, steht auf der Internetseite www.pc-gehalt.de/2007/materialien.htm zum kostenlosen Downloaden bereit.

Für die Ämter der Besoldungsordnung A wurden Grundamtsbezeichnungen festgelegt, die mit Zusätzen auf den Dienstherrn oder den Verwaltungsbereich, auf die Laufbahn oder auf die Fachrichtung beigefügt werden dürfen (z.B. Stadtbauamtmann). Weibliche Beamte führen die Amtsbezeichnung soweit möglich in der weiblichen Form.  Die Grundamtsbezeichnungen lauten:

A 2 Aufseher, Oberamtsgehilfe, Oberbetriebsgehilfe, Schaffner, Wachtmeister

A 3 Hauptamtsgehilfe, Hauptbetriebsgehilfe, Oberaufseher, Oberschaffner, Oberwachtmeister

A 4 Amtsmeister, Betriebsmeister, Hauptaufseher, Hauptschaffner, Hauptwachtmeister, Oberwart

A 5 Betriebsassistent, Erster Hauptwachtmeister, Hauptwart, Oberamtsmeister, Oberbetriebsmeister

A 6 Betriebsassistent, Erster Hauptwachtmeister, Hauptwart, Oberamtsmeister,
      Oberbetriebsmeister, Obertriebwagenführer, Sekretär, Werkmeister

A 7 Obersekretär, Oberwerkmeister

A 8 Hauptsekretär, Hauptwerkmeister

A 9 Amtsinspektor, Betriebsinspektor (beide Ämter im mittlereren Dienst),
      Inspektor (im gehobenen Dienst)

A 10 Oberinspektor

A 11 Amtmann/Amtfrau (ganz selten: "Amtmännin")

A 12 Amtsrat

A 13 Arzt, Oberamtsrat (im gehobenen Dienst), Pfarrer, Rat (im höheren Dienst)

A 14 Arzt, Oberrat, Pfarrer

A 15 Dekan, Direktor

A 16 Dekan, Leitender Direktor

 

Eingabe der Amtsbezeichnung im Gehaltsprogramm

Alle Amtsbezeichnungen der o.g. bundeseinheitlichen Besoldungsordnungen sind im Gehaltsprogramm hinterlegt. Sobald eine Besoldungsgruppe ausgewählt worden ist, werden in der Auswahlbox der Programmzeile 5 die für diese Besoldungsgruppe zutreffenden Amtsbezeichnungen zur Auswahl angeboten. 

Auf Position 1 der Auswahlbox kann eine nicht bundeseinheitlich festgelegte Amtsbezeichnung frei mit der Tastatur eingegeben werden. Dies ermöglicht es, Amtsbezeichnungen einzugeben, die in den bundeseinheitlichen Besoldungsordnungen fehlen und nur in den Besoldungsordnungen der Länder enthalten sind. Links zu den Landesbesoldungsgesetzen samt Besoldungsordnungen sind auf der Seite www.landesbesoldungsgesetze.de zusammengestellt.

Weitere Hinweise in der Bedienungsanleitung unter Amtsbezeichnung

 

 

 

 

 

 

 

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