Datenschutz

Gehalt: Gehälter im öffentlichen Dienst
kostenlosPrivatlizenz für 19 Euro, im Abo 5 EuroUnterjährige Updates sind kostenlos.




Besoldung
- so wird sie berechnet:


Das Programm berechnet die Besoldung aller Besoldungsordnungen (A, B, C, W und R) sowie die Gehälter der TVöD-Beschäftigten und auch noch der BAT-Angestellten. Der gesamte öffentliche Dienst ist damit abgedeckt. Es umfasst in diesem Beispiel die Jahre 2008 bis 2012. Jedes Jahr gibt es neue Version die immer die letzten 3 Jahre, das aktuelle Jahr und das nächste Jahr enthält.Das nächste Jahr wird allerdings nur mit den Bemessungsgrundlagen und Steuer-Berechnungen des aktuellen Jahres geliefert und berechnet. Die Tariftabellen sind aber aktuell.

  Besoldung

Die Besoldung der Beamten, Richter und Soldaten ist im  Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) geregelt.
 

Die Besoldung besteht i.d.R. aus

  • Grundgehalt  (je nach Besoldungsordnung, Besoldungsgruppe und Dienstaltersstufe)

  • Familienzuschlag  (Verheiratetenzuschlag und Kinderzuschläge

  • Zulagen (Amtszulagen,  Stellenzulagen, Funktionszulagen, Leistungszulagen, Erschwerniszulagen)

  • Vergütungen (Sitzungsvergütungen,  Mehrarbeitsvergütungen, )

  • Jährliche Sonderzahlungen (unterschiedlich  beim Bund und in den Ländern durch Sonderzahlungsgesetze geregelt)

  • Vermögenswirksame  Leistungen

  • Altersteilzeitzuschlag

 

Es gibt folgende Besoldungsordnungen

  • A = in Altersstufen  aufsteigende Gehälter der Beamte des einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienstes (A 2 bis A16)

  • B = feste Gehälter (ohne  Dienstaltersstufen) von leitenden Beamten in herausgehobenen Stellungen (B1 bis B11

  • R = Richter und  Staatsanwälte (R1 bis R10

  • W = Hochschullehrer  einschließlich Rektoren, bis 2004 Besoldungsordnung C (W1 bis W3 bzw. C1 bis C4)

Die Grund-Amtsbezeichnungen  lauten im

  • einfachen Dienst:  Oberamtsgehilfe (A2), Hauptamtsgehilfe (A3),  Amtsmeister (A4), Oberamtsmeister (A5)

  • mittleren Dienst:  Assistent(A5), Sekretär (A6), Obersekretär (A7), Hauptsekretär (A8), Amtsinspektor (A9)

  • gehobenen Dienst:  Inspektor (A9), Oberinspektor (A10), Amtmann (A11), Oberamtmann (A12), Amtsrat (A13)

  • höheren Dienst: Rat (A13), Oberrat  (A14), Direktor (A15), Leitender Direktor (A16)

 

Die Dienstaltersstufen der  Besoldungsordnung A dauern in

  • Stufe 1 bis 5    zwei Jahre

  • Stufe 6 bis 9    drei Jahre

  • ab Stufe 10      vier Jahre.

Die Stufe 1 beginnt i.d.R. mit dem  Monat, in dem der Beamte das 21. Lebensjahr vollendet. Dieser Termin wird "Beginn des Besoldungsdienstalters" genannt. Beginnt ein  Beamtenverhältnis später, wird dieser Beginn nach bestimmten Regeln hinausgeschoben. Dementsprechend  beginnen auch alle Aufstiege in die nächste Dienstaltersstufe später. Die Zuordnung zu einer Altersstufe erfolgt also nicht nach  dem  Lebensalter, sondern nach dem Besoldungsdienstalter (§ 28 BBesG).

  

Hier zum Beispiel einer Besoldungstabelle der Internetseite www.besoldung.de

Besoldungstabelle

 

Eine vollständige  Berechnung der Besoldung lässt sich einfach mit dem Programm "Gehälter im öffentlichen Dienst" erstellen. Dieses Programm  ermöglicht auch einen Vergleich mit den Angestelltenvergütungen und zwar brutto und netto. Aussagekräftig ist nur ein  Nettovergleich, da die Beamten keine Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten haben. Damit Nettovergütung und Nettobesoldung  gleich hoch sind, muß die Bruttovergütung um die Sozialversicherungsbeiträge und um die darauf entfallenden Steuern höher sein  als die Bruttobesoldung. Dieses Programm stellt auch alle übrigen Nebenrechnungen zur Berechnung der Besoldung  bereit (Besoldungsdienstalter, Sonderzahlungen, Zulagen, Zeitzuschläge, usw.)

 

Links zum Thema Besoldung:
Besoldung - Wikipedia

ver.di- Besoldung

Besoldungstabellen des Bundes und der Länder