Gleitzone
 

Auslandstätigkeit

 

Die Tätigkeit im öffentlichen Dienst eines anderen Mitgliedstaates der EG ist nach § 28 Abs. 2 BBesG bei der Festlegung des Beginns des Besoldungsdienstalters nicht berücksichtigungsfähig.

 

Ein entsprechender Anspruch ergibt sich jedoch für einen Hochschullehrer aus Art. 48 Abs. 2 EGV i. V m. Art. 7 Abs. 1 der EWG-VO Nr. 1612/68 in deren Auslegung in der Rechtsprechung des EuGH.

 

 

 

 

 

 

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