Gleitzone
 

Kindererziehungszeiten

 

(BVerwG, Urteil vom 1.8. Januar 1996, DVBI. 1996,1134).

 

Die Berücksichtigung von Zeiten der Kinderbetreuung vor der Berufung in das Beam tenverhältnis für die Festsetzung des Besoldungsdienstalters richtet sich nach den Maßstä ben wie für entsprechende Zeiten nach der Berufung in das Beamtenverhältnis. Eine vollberufliche Tätigkeit vor Begründung des Beamtenverhältnisses steht der Anerkennung als Zeit einer Kinderbetreuung entgegen.

 

 

 

 

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