Kindererziehungszeiten
(BVerwG,
Urteil vom 1.8. Januar 1996, DVBI. 1996,1134).
Die
Berücksichtigung von Zeiten der Kinderbetreuung vor der Berufung
in das Beam tenverhältnis für die Festsetzung des
Besoldungsdienstalters richtet sich nach den Maßstä ben wie für
entsprechende Zeiten nach der Berufung in das Beamtenverhältnis.
Eine vollberufliche Tätigkeit vor Begründung des
Beamtenverhältnisses steht der Anerkennung als Zeit einer
Kinderbetreuung entgegen. |