Gehalt: Gehälter im öffentlichen Dienst
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Bundesbesoldungsordnung A und B
Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes
Vorbemerkungen

 
19. Gruppenleiter beim Deutschen Patent- und Markenamt, Prüfer beim Deutschen Patent- und Markenamt und beim Bundessortenamt

1Gruppenleiter beim Deutschen Patent- und Markenamt erhalten in der Besoldungsgruppe A 15 eine Amtszulage nach Anlage IX.
2Für bis zu 90 vom Hundert der Gesamtzahl der übrigen Prüfer beim Deutschen Patent- und Markenamt und der Prüfer beim Bundessortenamt können Planstellen der Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht werden.
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