Gehalt: Gehälter im öffentlichen Dienst
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Bundesbesoldungsordnung A und B
Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes
Bundesbesoldungsordnung A

 
Besoldungsgruppe A 3

Hauptamtsgehilfe 1) 4)
Hauptbetriebsgehilfe 4)
Oberaufseher 2) 4)
Oberschaffner 2) 4)
Oberwachtmeister 2) 3) 4) 5)
Grenadier, Flieger, Matrose 6)
Gefreiter 7)

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1)   Im Landesbereich auch als Eingangsamt, wenn der Amtsinhaber im Sitzungsdienst der
      Gerichte eingesetzt ist. 2Dieser Amtsinhaber erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.
2)   Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.
3)   Im Justizdienst auch als Eingangsamt.
4)   Als Eingangsamt, wenn der Beamte nach Maßgabe der Laufbahnvorschriften die
      Laufbahnbefähigung in einer Laufbahnprüfung erworben hat oder eine abgeschlossene förderliche
      Berufsausbildung oder eine mindestens dreijährige Tätigkeit bei öffentlich-rechtlichen
      Dienstherren nachweist.
5)   Beamte in der Laufbahn des Justizwachtmeisterdienstes erhalten eine Amtszulage nach
      Anlage IX. 2Neben der Amtszulage steht eine Amtszulage nach der Fußnote 2 nicht zu.
6)   In diese Besoldungsgruppe gehören auch alle Soldaten des untersten Mannschaftsdienst-
      grades, für die der Bundespräsident besondere Dienstgradbezeichnungen festgesetzt hat.
7)   Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.
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